Die Realitäten des Im- und Exports von Lebensmitteln haben dazu geführt, dass sich die Lebensmittelhersteller an zahlreiche Vorschriften anpassen müssen. Die Komplexität der verschiedenen Vorschriften im Zusammenhang mit GVO kann dazu führen, dass Produktlieferungen zurückgewiesen oder zurückgerufen werden, was für jeden Lebensmittellieferanten sehr teuer werden kann.
Die Türkei hat vor kurzem Verordnungen über den Gehalt an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in bestimmten importierten Waren eingeführt. Gemäß dieser Verordnung gelten bestimmte importierte Lebens- oder Futtermittelzutaten, die einen oder mehrere GVO in einer Menge von >0,9 % enthalten, als GVO-Produkte und müssen als solche gekennzeichnet werden.