Drei Regelungen der Europäischen Union für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten, bekannt als geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.), geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und garantiert traditionelle Spezialitäten (g.t.S.), fördern und schützen die Namen von landwirtschaftlichen Qualitätserzeugnissen und Lebensmitteln.
Die Standards basieren auf dem rechtlichen Rahmen der EU-Verordnung Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Die Verordnung (die innerhalb der EU durchgesetzt und durch bilaterale Abkommen zwischen der EU und Nicht-EU-Ländern schrittweise international ausgeweitet wird) stellt sicher, dass nur Produkte, die wirklich aus dieser Region stammen, im Handel als solche gekennzeichnet werden können. Ziel des Gesetzes ist es, den Ruf regionaler Lebensmittel zu schützen, die ländliche und landwirtschaftliche Tätigkeit zu fördern, den Erzeugern zu helfen, einen höheren Preis für ihre authentischen Produkte zu erzielen, und den unlauteren Wettbewerb und die Irreführung der Verbraucher durch nicht authentische Produkte zu unterbinden, die von minderer Qualität oder mit anderem Geschmack sein können.
Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)
Die geschützte Ursprungsbezeichnung ist der Name eines Gebiets, eines bestimmten Ortes oder, in Ausnahmefällen, der Name eines Landes, der als Bezeichnung für ein Agrarerzeugnis oder ein Lebensmittel verwendet wird. Die Bezeichnung stammt aus einem solchen Gebiet, Ort oder Land, dessen Qualität oder Eigenschaften wesentlich oder ausschließlich von den geografischen Gegebenheiten einschließlich der natürlichen und menschlichen Faktoren bestimmt werden und dessen Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung in dem festgelegten geografischen Gebiet erfolgt. Mit anderen Worten: Um den Status einer g.U. zu erhalten, muss das gesamte Erzeugnis traditionell und vollständig in der spezifischen Region hergestellt, verarbeitet und produziert werden und somit einzigartige Eigenschaften aufweisen.
Geschützte geografische Angabe (g.g.A.)
The Protected geographical indication is the name of an area, a specific place or, in exceptional cases, the name of a country used as a description of an agricultural product or a foodstuff, which comes from such an area, place or country and has a specific quality, goodwill or other characteristic property attributable to its geographical origin. The production, processing or preparation takes place within the determined geographical area. In other words, to receive the PGI status, the entire product must be traditionally and at least partially manufactured (prepared, processed or produced) within the specific region and thus acquire unique properties.
Garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.)
Die g.t.S.-Qualitätsregelung zielt darauf ab, eine Schutzregelung für traditionelle Lebensmittelerzeugnisse mit besonderen Merkmalen zu schaffen. Im Unterschied zu g.U. und g.g.A. bescheinigt diese Qualitätsregelung nicht, dass das geschützte Lebensmittel einen Bezug zu einem bestimmten geografischen Gebiet hat. Um für eine g.t.S. in Frage zu kommen, muss ein Lebensmittel „besondere Merkmale“ aufweisen und entweder seine Rohstoffe, sein Herstellungsverfahren oder seine Verarbeitung müssen „traditionell“ sein. Gemäß Art. 3 der Verordnung 1151/12 ist „spezifischer Charakter“ definiert als „die charakteristischen Produktionsmerkmale, die ein Erzeugnis deutlich von anderen ähnlichen Erzeugnissen derselben Kategorie unterscheiden.“ Gemäß Art. 3 der Verordnung 1151/12 wird „traditionell“ definiert als „nachgewiesene Verwendung auf dem heimischen Markt während eines Zeitraums, der die Weitergabe zwischen den Generationen ermöglicht; dieser Zeitraum muss mindestens 30 Jahre betragen“. Damit ein Lebensmittelname im Rahmen der g.t.S.-Regelung eingetragen werden kann, muss er a) traditionell zur Bezeichnung des betreffenden Erzeugnisses verwendet worden sein oder b) den traditionellen Charakter oder die besonderen Merkmale des Erzeugnisses kennzeichnen.
Die Schwestergesellschaft von FoodChain ID Certification, Bioagricert, kontrolliert die folgenden geografischen Angaben in Italien:
- PDO Collina di Brindisi (oil)
- PDO Canestrato Pugliese (cheese)
- PDO Pane di Altamura (bread)
- PDO Miele della Lunigiana (honey)
- PDO Pecorino Crotonese (cheese)
- PGI Pane di Matera (bread)
- PGI Farro della Garfagnana (hulled wheat)
- PGI Piadina Romagnola (bakery product similar to bread)
- PGI Cantuccini Toscani (biscuits)
Bioagricert kontrolliert die folgenden geografischen Angaben in Bulgarien:
- PGI Gornooryahouski Sudzhuk (salami)
- TGS Lukanka Panagyurska (salami)
- TGS Role Trapezitsa (salami